Kosten eines Kfz-Gutachters – Wer zahlt das Gutachten?

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich häufig die Frage: Wer trägt die Kosten für das Kfz-Gutachten? Hier erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Grundlagen.

Wer zahlt das Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehört das Kfz-Gutachten in der Regel zu den erstattungsfähigen Schadenpositionen.

Das bedeutet: Die Kosten für ein unabhängiges Gutachten werden in den meisten Fällen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Sie haben also grundsätzlich das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.

Wann ist ein Kfz-Gutachten sinnvoll?

  • Wenn der Schaden nicht nur ein sehr kleiner Bagatellschaden ist
  • Wenn der gesamte Schadenumfang unklar ist
  • Wenn Sie eine gerichtsfeste Dokumentation wünschen
  • Wenn Sie sicherstellen möchten, dass alle Schadenpositionen berücksichtigt werden

Kosten bei selbstverschuldeten Schäden oder Kaskoschäden

Bei einem selbstverschuldeten Unfall oder einem reinen Kaskoschaden hängt die Kostenübernahme von Ihrem Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen ab.

In manchen Fällen kann ein eigenständig beauftragtes Gutachten sinnvoll sein, um den Schaden objektiv zu dokumentieren – etwa bei Unstimmigkeiten über die Schadenhöhe.

Transparenz bei den Gutachterkosten

Mir ist wichtig, dass Sie von Anfang an wissen, welche Kosten in Ihrem Fall anfallen können. Im persönlichen Gespräch kläre ich Sie über die voraussichtliche Kostenstruktur auf und erläutere, wann die Versicherung üblicherweise zahlt.

So haben Sie eine solide Grundlage für Ihre Entscheidung.

Fragen zu den Kosten? Ich berate Sie gern.

Sie sind unsicher, ob und in welcher Höhe Gutachterkosten in Ihrem Fall übernommen werden? Rufen Sie mich unter 0173 / 997 76 76 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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